Sollten Sie Bäume auf Ihrem Grundstück haben, dann sollten Sie sich als Baumeigentümer die Frage stellen, ob diese noch Stand- und Bruchsicher sind oder in einem anderen Maße Gefahren für andere darstellen. Ihnen als Baumeigentümer obliegt laut §823 BGB die Verkehrssicherungspflicht. Daher sollten Sie alle Bäume regelmäßig durch zertifizierte Baumkontrolleure kontrollieren lassen und entsprechende Maßnahmen ausführen lassen. Bei beidem helfen wir Ihnen gerne.
Bäume sind die Grundlage für unsere Umwelt, daher sollte es in unser aller Interesse sein diese zu erhalten. Bevor wir eine Fällung in Betracht ziehen, versuchen wir sämtliche Möglichkeiten der Baumpflege umzusetzen. Gerne pflegen wir sowohl Ihre Bäume im heimischen Garten als auf große Objekte wie z.B. Wohnanlagen, Kirchen- oder Firmengrundstücken.
Mögliche Baumpflegemaßnahmen gemäß ZTV Baumpflege:
Sie möchten Ihrer Fassade einen neuen Look verpassen und haben sich am grünen Bewuchs satt gesehen? Dann kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne dabei den Bewuchs wie z.B. Efeu oder Wein zu entfernen. Bitte bachten Sie, dass solche Maßnahmen nur von Oktober bis Februar durchgeführt werden dürfen.